Montag, 21. November 2011

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* Zinseinnahmen - 10 Nachrichten, 5 Autoren
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THEMA: Zinseinnahmen
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== 1 von 10 ==
Datum: Sa 19 Nov. 2011 12:10
Von: Kurt Guenter

"Martin Hemeler" <Martin.Hemeler@gmx.de> schrieb:

> das Geld was vom Netzbetreiber kommt

... wird so behandelt, wie auch andere Einnahmen, z.B. Lohn.

>wie sind die Zinseinnahmen zu bewerten?

25% Abgeltungssteuer oder Freistellungsbescheinigung.

>Auf welches Konto in der EÜR müssten die Zinseinnahmen?

die haben mit EÜR nix am Hut.


== 2 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 03:35
Von: Hilmar Bunjes

Am 19.11.2011 21:10, schrieb Kurt Guenter:

>> das Geld was vom Netzbetreiber kommt
>
> ... wird so behandelt, wie auch andere Einnahmen, z.B. Lohn.
>
>> wie sind die Zinseinnahmen zu bewerten?
>
> 25% Abgeltungssteuer oder Freistellungsbescheinigung.

Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
zugeordnet werden. Falls ja, greift die Abgeltungssteuer nicht und es
müsste als Betriebsseinnahme versteuert werden.

Gruß
Hilmar


--
cambiro.de - Spielend neue Gewohnheiten einüben.


== 3 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 11:17
Von: Maria Bin

Michael Schulz schrieb:
> Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:
>> wir betreiben eine PV-Anlage, das Geld was vom Netzbetreiber kommt wird bis
>> zur Fälligkeit der Tilgung des Kredits auf einem Tagesgeldkonto geparkt, wie
>
> Ist das Tagesgeldkonto wirklich Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit?

Logischerweise ja.

> Alternativ würde ich das Tagesgeldkonto privat führen und eine
> Privateinlage bzw. Privatentnahme buchen.

Die jeweils dem gleichen Steuersatz unterliegen.

Maria


== 4 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 12:22
Von: Kurt Guenter

Hilmar Bunjes <newsgroup@silveraxe.de> schrieb:

>Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>zugeordnet werden.

wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.


== 5 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 12:29
Von: Michael Schulz

Am 20.11.2011 20:17, schrieb Maria Bin:
>> Alternativ würde ich das Tagesgeldkonto privat führen und eine
>> Privateinlage bzw. Privatentnahme buchen.
>
> Die jeweils dem gleichen Steuersatz unterliegen.

Sind die Freibeträge den auch auf Geschäftskonten eines
Einzelunternehmers gültig?
Ich nehme an, die Zinsen werden auch bei Geschäftskonten über die
Abgeltungssteuer abgedeckt.


== 6 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 21:44
Von: Hilmar Bunjes

Am 20.11.2011 21:22, schrieb Kurt Guenter:

>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>> zugeordnet werden.
>
> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.

Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
und darauf die Zinsen kassieren.

Gruß
Hilmar

--
cambiro.de - Spielend neue Gewohnheiten einüben.


== 7 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 22:23
Von: Maria Bin

Hilmar Bunjes schrieb:
> Am 20.11.2011 21:22, schrieb Kurt Guenter:
>
>>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>>> zugeordnet werden.
>>
>> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.
>
> Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
> einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
> und darauf die Zinsen kassieren.

War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?

Maria


== 8 von 10 ==
Datum: So 20 Nov. 2011 22:59
Von: Hilmar Bunjes

Am 21.11.2011 07:23, schrieb Maria Bin:

>>>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>>>> zugeordnet werden.
>>>
>>> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.
>>
>> Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
>> einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
>> und darauf die Zinsen kassieren.
>
> War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
> werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?

Wieso, wenn ich bspw. ein Einzelunternehmer bin, kann ich das Geld doch
quasi beliebig über Privatentnahmen und -einlagen hin und her schieben?

Mein Kommentar bezog sich darauf, dass Kurt es am Geschäftskonto
ausmachen möchte, ob man Einnahmen versteuern muss, und ja, er war
ironisch gemeint. Wie das Geld mich erreicht (EÜR) bzw. die Forderung
entsteht (Bilanz) ist ja erstmal nebensächlich für die Besteuerung.

Gruß
Hilmar

--
cambiro.de - Spielend neue Gewohnheiten einüben.


== 9 von 10 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 00:02
Von: Maria Bin

Hilmar Bunjes schrieb:

>> War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
>> werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?
>
> Wieso, wenn ich bspw. ein Einzelunternehmer bin, kann ich das Geld doch
> quasi beliebig über Privatentnahmen und -einlagen hin und her schieben?

Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?

Maria


== 10 von 10 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 00:14
Von: Matthias Hanft

Maria Bin schrieb:
>
> Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
> Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?

Ja, natürlich. Die ESt fällt ja auf den Gewinn an, unabhängig davon,
wieviel man rein- oder rausschiebt.

Aufpassen muß man lediglich mit so Dingen wie "Überziehungszinsen
als Betriebsausgabe buchen, die durch eine Privat(über)entnahme
enstanden sind". Und dringelassenen Gewinn kann man auf Antrag
niedriger versteuern als entnommenen Gewinn. Aber das sind alles
sehr spezielle Sonderfälle. Im wesentlichen kann ein Einzelunter-
nehmer beliebig zwischen seinem Geschäfts- und Privatkonto Geld
rumschubsen, ohne daß das irgendeine steuerliche Auswirkung hat.
(Lediglich in der E-Bilanz ab 2013 muß man das Rumgeschubse wohl
mit angeben; zu mehr oder weniger Steuern führt das aber auch
nicht.)

Gruß Matthias.


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