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THEMA: Zinseinnahmen
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== 1 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 00:14
Von: Matthias Hanft
Maria Bin schrieb:
>
> Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
> Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?
Ja, natürlich. Die ESt fällt ja auf den Gewinn an, unabhängig davon,
wieviel man rein- oder rausschiebt.
Aufpassen muß man lediglich mit so Dingen wie "Überziehungszinsen
als Betriebsausgabe buchen, die durch eine Privat(über)entnahme
enstanden sind". Und dringelassenen Gewinn kann man auf Antrag
niedriger versteuern als entnommenen Gewinn. Aber das sind alles
sehr spezielle Sonderfälle. Im wesentlichen kann ein Einzelunter-
nehmer beliebig zwischen seinem Geschäfts- und Privatkonto Geld
rumschubsen, ohne daß das irgendeine steuerliche Auswirkung hat.
(Lediglich in der E-Bilanz ab 2013 muß man das Rumgeschubse wohl
mit angeben; zu mehr oder weniger Steuern führt das aber auch
nicht.)
Gruß Matthias.
== 2 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 00:39
Von: Maria Bin
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
>> Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?
>
> Ja, natürlich. Die ESt fällt ja auf den Gewinn an, unabhängig davon,
> wieviel man rein- oder rausschiebt.
Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
(sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
zutrifft, ist es ein echter Vorteil!
Maria
== 3 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 01:33
Von: Joachim Peter
Am 21.11.2011 09:39, schrieb Maria Bin:
>> Maria Bin schrieb:
>>>
>
> Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
> (sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
> zutrifft, ist es ein echter Vorteil!
>
> Maria
!!!!_ie ESt fällt ja auf den Gewinn an, _!!!!
Nur wer lesen kann ist klar im Vorteil, egal, ob Einzelunternehmer oder
nicht.
Joachim
== 4 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 01:43
Von: Maria Bin
Joachim Peter schrieb:
> Am 21.11.2011 09:39, schrieb Maria Bin:
>
>>> Maria Bin schrieb:
>>>>
>
>>
>> Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
>> (sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
>> zutrifft, ist es ein echter Vorteil!
>>
>> Maria
>
> !!!!_ie ESt fällt ja auf den Gewinn an, _!!!!
>
> Nur wer lesen kann ist klar im Vorteil,
Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
halten kann. Was habe ich übersehen?
Maria
== 5 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 02:38
Von: Matthias Hanft
Maria Bin schrieb:
>
> Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
> halten kann. Was habe ich übersehen?
Daß eine Privatentnahme keine Betriebsausgabe ist und demzufolge den
Gewinn nicht mindert.
Dafür ist eine Privateinlage aber auch keine Betriebseinnahme :-)
Gruß Matthias.
== 6 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 02:49
Von: Will Berghoff
Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:
> wir betreiben eine PV-Anlage,
Schön - was ist das?
== 7 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 02:54
Von: Bodo Rzany
On 21.11.2011 11:49, Will Berghoff wrote:
> Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:
>
>> wir betreiben eine PV-Anlage,
> Schön - was ist das?
In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.
Gern geschehen.
== 8 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 03:04
Von: Maria Bin
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
>> halten kann. Was habe ich übersehen?
>
> Daß eine Privatentnahme keine Betriebsausgabe ist und demzufolge den
> Gewinn nicht mindert.
aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht. Fazit:
Privatentnahmen unterliegen der ESt.
> Dafür ist eine Privateinlage aber auch keine Betriebseinnahme :-)
Weil das Geld bereits versteuert ist.
Maria
== 9 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 03:22
Von: Matthias Hanft
Maria Bin schrieb:
>
> aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
> ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht. Fazit:
> Privatentnahmen unterliegen der ESt.
Soooo kann man das nun auch wieder nicht sagen.
Weder Kreditaufnahmen noch Privatentnahmen noch Privateinlagen ändern bei
einem Einzelunternehmer *irgendwas* am Gewinn und damit an der ESt.
Im wesentlichen ist "Gewinn" ja "Umsatz" (aus Lieferungen und Leistungen)
abzüglich "Betriebsausgaben" (z.B. Wareneinkauf, Porto, Telefon, aber auch
Zinsen). *Der* unterliegt der ESt, egal, ob man ihn nun rausnimmt oder nicht.
"Geldrumgeschubse" ist am Gewinn jedenfalls *nicht* beteiligt :-)
Gruß Matthias.
== 10 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 03:33
Von: Maria Bin
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
>> ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht. Fazit:
>> Privatentnahmen unterliegen der ESt.
>
> Soooo kann man das nun auch wieder nicht sagen.
>
> Weder Kreditaufnahmen noch Privatentnahmen noch Privateinlagen ändern bei
> einem Einzelunternehmer *irgendwas* am Gewinn und damit an der ESt.
>
> Im wesentlichen ist "Gewinn" ja "Umsatz" (aus Lieferungen und Leistungen)
> abzüglich "Betriebsausgaben" (z.B. Wareneinkauf, Porto, Telefon, aber auch
> Zinsen). *Der* unterliegt der ESt, egal, ob man ihn nun rausnimmt oder nicht.
>
> "Geldrumgeschubse" ist am Gewinn jedenfalls *nicht* beteiligt :-)
Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Maria
== 11 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:11
Von: Matthias Hanft
Maria Bin schrieb:
>
> Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
> Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Wenn das erwähnte Tagesgeldkonto zum Betriebsvermögen gehört, IMHO ja.
Manche Banken schreiben solche "Zwitter-Kunden" (ich bin ja auch so einer,
hab halt immer nur Konten auf "Matthias Hanft" bei den Banken) an und legen
eine Liste bei, bei der man ankreuzen soll, welche der Konten zum Betriebs-
und welche zum Privatvermögen gehören, damit die Besteuerung korrekt er-
folgen kann.
Da liegt es natürlich nahe, überschüssiges Geld erst mal aus dem Betrieb
rauszunehmen und privat anzulegen. Ist das dann allerdings einer "Über-
Entnahme", d.h. fallen durch diese Entnahme betriebliche Schuldzinsen an,
die man sonst nicht gehabt hätte, sind diese Zinsen nicht als Betriebs-
ausgabe abziehbar. Das muß man allerdings nachweisen (bzw. das Finanzamt
versucht natürlich das Gegenteil zu beweisen) :-)
Solche Konstruktionen sollte man sich daher lieber (einmal im Leben) von
einem Steuerberater absegnen lassen. (Oder gleich vom Finanzamt selbst;
verbindliche Anfragen bis 10.000 EUR Gegenstandswert kosten jetzt ja nix
mehr.)
Gruß Matthias.
== 12 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:36
Von: Maria Bin
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
>> Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
>
> Wenn das erwähnte Tagesgeldkonto zum Betriebsvermögen gehört, IMHO ja.
>
> Manche Banken schreiben solche "Zwitter-Kunden" (ich bin ja auch so einer,
> hab halt immer nur Konten auf "Matthias Hanft" bei den Banken) an und legen
> eine Liste bei, bei der man ankreuzen soll, welche der Konten zum Betriebs-
> und welche zum Privatvermögen gehören, damit die Besteuerung korrekt er-
> folgen kann.
Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
genommen.
Maria
== 13 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:38
Von: Lutz Schulze
Am Mon, 21 Nov 2011 11:54:46 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>>> wir betreiben eine PV-Anlage,
>> Schön - was ist das?
>
> In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.
FördermittelVernichter?
;-)
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
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== 14 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:51
Von: Matthias Hanft
Maria Bin schrieb:
>
> Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
> die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
> genommen.
Hmmhmm... wenns betriebliche Zinseinnahmen sind (die nur zufällig/versehent-
lich auf einem Konto im Privatvermögen herumliegen), wird man die abgeführten
25%+5,5% wohl als Vorauszahlung auf die ESt buchen. Kann man ja in der Anlage
KAP angeben. *Zusätzlich* passiert da IMHO eher nix.
Gruß Matthias.
== 15 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 05:02
Von: Harald Friis
Am 21.11.2011 13:36, schrieb Maria Bin:
Hallo Maria,
> Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
> die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
> genommen.
Egal wie streng du bist: eine Abgeltungsteuer heißt so, weil damit die
Steuerschuld abgegolten (also endgültig bezahlt) wurde. Falls also eine
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut diese Steuer zu Unrecht abgeführt
hat, wird sie als eine Vorauszahlung auf deine individuelle Steuerschuld
gehandhabt. Eine Abgeltungssteuer zusätzlich zur individuellen Steuer
gibt es nicht.
Gruß
Harald Friis
== 16 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 05:15
Von: Will Berghoff
Am 21.11.2011 13:38, schrieb Lutz Schulze:
>>>> wir betreiben eine PV-Anlage,
>>> Schön - was ist das?
>>
>> In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.
>
> FördermittelVernichter?
Ah, jetzt verstehe ich. Das ist das Teil, das nachhaltig die
Selbständigen-Statistik anheben soll - eine Photovoltaikanlage.
== 17 von 17 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 12:30
Von: Kurt Guenter
Hilmar Bunjes <newsgroup@silveraxe.de> schrieb:
>Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
>einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
>und darauf die Zinsen kassieren.
jo mach mal, aber wundere dich nicht, wenn die zu zahlenden Zinsen
auch zum Privatbereich gezählt werden.
==============================================================================
THEMA: Aktien verschenken
http://groups.google.com/group/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/t/986a6b1f15933aad?hl=de
==============================================================================
== 1 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:00
Von: Martin Gerdes
??t?r ?atthías <PeterMatthias@web.de> schrieb:
>Ich möchte meinem Sohn Aktien schenken, damit er später mal seinem Vater das
>Pflegeheim bezahlen kann, er seine Ausbildung bezahlen kann oder das Geld
>verjubeln kann.
>Zwei Fragen dazu:
>1. Gibt des da eine Grenze für einen steuerlichen Freibetrag
Von Elternteil zu Kind: 400.000 Euro alle 10 Jahre.
>2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei sind.
>Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
Ich habe dazu mal was gelesen, bin mir aber nicht sicher, halte
diesbezüglich also die Finger still. Das ist auch nicht primär eine
Börsenfrage.
Ich leite mal weiter nach
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
== 2 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:42
Von: Matthias Frank
Am 21.11.2011 13:00, schrieb Martin Gerdes:
>> 2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei sind.
>> Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
Du machst Gewinne mit Aktien?
SCNR
Matthias
== 3 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 04:45
Von: Matthias Frank
Am 21.11.2011 13:42, schrieb Matthias Frank:
> Am 21.11.2011 13:00, schrieb Martin Gerdes:
>
>>> 2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei
>>> sind.
>>> Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
>
> Du machst Gewinne mit Aktien?
>
> SCNR
>
> Matthias
Noch was sinnvolles dazu:
http://wirtschaft.t-online.de/zweimal-abgaben-auf-ein-erbe/id_15247642/index
"Wie stark die Doppelbelastung ausfällt, hängt davon ab, wann die
Wertpapiere in dem übertragenen Depot gekauft wurden. Alle vor 2009
angeschafften Aktien oder Fondsanteile können Erbnehmer noch steuerfrei
verkaufen, sofern die Wertpapiere mindestens ein Jahr im Depot lagen. "
== 4 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 09:16
Von: Реtеr Мatthías
Matthias Frank skribis:
> Am 21.11.2011 13:42, schrieb Matthias Frank:
>> Am 21.11.2011 13:00, schrieb Martin Gerdes:
>>
>>>> 2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei
>>>> sind.
>>>> Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
>>
>> Du machst Gewinne mit Aktien?
Manchmal :-)
>> SCNR
>>
>> Matthias
>
> Noch was sinnvolles dazu:
>
> http://wirtschaft.t-online.de/zweimal-abgaben-auf-ein-
erbe/id_15247642/index
>
> "Wie stark die Doppelbelastung ausfällt, hängt davon ab, wann die
> Wertpapiere in dem übertragenen Depot gekauft wurden. Alle vor 2009
> angeschafften Aktien oder Fondsanteile können Erbnehmer noch steuerfrei
> verkaufen, sofern die Wertpapiere mindestens ein Jahr im Depot lagen. "
Das sieht ja recht gut aus. Werde die Bank mal dazu befragen.
Peter
== 5 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 09:23
Von: Wolfgang May
Matthias Frank <ciba-frank-news@web.de> wrote:
> Am 21.11.2011 13:42, schrieb Matthias Frank:
> > Am 21.11.2011 13:00, schrieb Martin Gerdes:
> >
> >>> 2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei
> >>> sind.
> >>> Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
> >
> > Du machst Gewinne mit Aktien?
> >
> > SCNR
Vor allem hast Du irgendwie die Zitierebenen und den Namen des zugehoerigen
Posters falsch zugeordnet.
> > Matthias
>
> Noch was sinnvolles dazu:
>
> http://wirtschaft.t-online.de/zweimal-abgaben-auf-ein-erbe/id_15247642/index
Klingt interessant. Ich bekomme die Seite jedoch nicht angezeigt. Den
Browsermeldungen nach verheddert er sich irgendwo auf den
-offensichtlich in grosser Anzahl- eingebundenen Anzeigen.
> "Wie stark die Doppelbelastung ausfällt, hängt davon ab, wann die
> Wertpapiere in dem übertragenen Depot gekauft wurden. Alle vor 2009
> angeschafften Aktien oder Fondsanteile können Erbnehmer noch steuerfrei
> verkaufen, sofern die Wertpapiere mindestens ein Jahr im Depot lagen. "
* Worauf bezieht sich das "mindestens 1 Jahr"?
-> Kann ja wohl nur "im Depot des Erbnehmers" sein.
* Welcher Anschaffungspreis wird dann fuer ihn angenommen, wenn dieser
weniger als 1 Jahr nach Antritt des Erbes verkauft (was durchaus nicht
selten vorkommen wird, wenn eine junge Familie, die noch Schulden auf dem
Haus, Kinder in Ausbildung etc hat)?
-> das kann dann wiederum nur der Kurswert zum Zeitpunkt des Erbfalls
sein. Wenn seitdem ein Wertverlust eingetreten ist, muesste dieser
doch beim Erbnehmer steuerlich eventuellen realisierten Gewinnen sonstwo
in seinem Depot verrechnet werden?
Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?
Momentan ist das ja noch selten, aber in 30-40 Jahren (mit evtl
deutlich hoeherer Inflationsrate als jetzt) duerfte das eine Rolle spielen.
Da wird sich sowieso der eine oder andere wundert, wenn der "Wert" seiner
privat angelegten Altersvorsorge beim Verkauf ploetzlich um 25% reduziert
ist.
Wolfgang
== 6 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 11:30
Von: Matthias Frank
Am 21.11.2011 18:23, schrieb Wolfgang May:
> * Worauf bezieht sich das "mindestens 1 Jahr"?
> -> Kann ja wohl nur "im Depot des Erbnehmers" sein.
Es geht weiter:
"Als Anschaffungszeitpunkt gilt jedoch nicht der Zeitpunkt der
Übertragung. Wie auch schon heute werden Erblasser und Erbnehmer als
Einheit betrachtet. Liegt zwischen dem Ankauf des Vorbesitzers und der
Veräußerung durch den Empfänger mehr als ein Jahr, so bleibt der Gewinn
steuerfrei."
Das 1 Jahr ergab sich wohl dadurch, dass das ein Beitrag von 2008 war, Heute
macht das Jahr dann keinen sinn mehr, weil es kein Depot mehr gibt
das steuerfrei ist und weniger als 1 Jahr besteht.
> Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
> zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?
IMHO der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Todes.
> Momentan ist das ja noch selten, aber in 30-40 Jahren (mit evtl
> deutlich hoeherer Inflationsrate als jetzt) duerfte das eine Rolle spielen.
> Da wird sich sowieso der eine oder andere wundert, wenn der "Wert" seiner
> privat angelegten Altersvorsorge beim Verkauf ploetzlich um 25% reduziert
> ist.
Versteuert wird ja nur der Gewinn wobei zugegebenermassen der in 40
Jahren erheblich zum Einstandspreis sein kann.
Mich würde eher interessieren wie das eigentlich alles gerechnet wird,
insbesonere
beim Fondsparen wo jeden Monat was angelegt wird. Wer rechnet eigentlich
für jede Einzahlung, jeden Monat den Gewinn aus?
MfG
Matthias
== 7 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 12:24
Von: Wolfgang May
Matthias Frank <ciba-frank-news@web.de> wrote:
> Am 21.11.2011 18:23, schrieb Wolfgang May:
>
> > * Worauf bezieht sich das "mindestens 1 Jahr"?
> > -> Kann ja wohl nur "im Depot des Erbnehmers" sein.
>
> Es geht weiter:
>
> "Als Anschaffungszeitpunkt gilt jedoch nicht der Zeitpunkt der
> Übertragung. Wie auch schon heute werden Erblasser und Erbnehmer als
> Einheit betrachtet. Liegt zwischen dem Ankauf des Vorbesitzers und der
> Veräußerung durch den Empfänger mehr als ein Jahr, so bleibt der Gewinn
> steuerfrei."
Aha (auf das Dokument selber konnte ich wie gedagt vorhin nicht zugreifen.
Jetzt gehts) ...
> Das 1 Jahr ergab sich wohl dadurch, dass das ein Beitrag von 2008 war, Heute
> macht das Jahr dann keinen sinn mehr, weil es kein Depot mehr gibt
> das steuerfrei ist und weniger als 1 Jahr besteht.
Also kann man den Punkt vergessen.
> > Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
> > zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?
>
> IMHO der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Todes.
Auch der Staat rechnet gerne mit Geld, das nicht wirklich da ist...
Stell Dir vor, Lieschen Mueller jun. erbt von L.M.sen. Um die
Erbschaftssteuer zu bezahlen muss sie einen Teil der Aktien verkaufen
und stellt dabei fest ... dass deren Verkaufswert gleich mal nur noch
80% dessen sind, was drinstand (autsch, das kann auch Aerger geben,
wenn zwischen erbenden Geschwistern aufgeteilt wird ...), und von dem
was sie versteuert hat.
> > Momentan ist das ja noch selten, aber in 30-40 Jahren (mit evtl
> > deutlich hoeherer Inflationsrate als jetzt) duerfte das eine Rolle spielen.
> > Da wird sich sowieso der eine oder andere wundert, wenn der "Wert" seiner
> > privat angelegten Altersvorsorge beim Verkauf ploetzlich um 25% reduziert
> > ist.
>
> Versteuert wird ja nur der Gewinn wobei zugegebenermassen der in 40
> Jahren erheblich zum Einstandspreis sein kann.
z.B. 1000E angelegt, "nur" 5% Inflation/Jahr (fuer jetzt waere das ja viel,
aber evtl sieht man das in 30 Jahren wenn man es fuers Pflegeheim braucht,
anders), sind ... 1000 x 1.05^30 = 4320E.
Also 3320E Gewinn, 830E Abgeltungssteuer. Das sind tatsaechlich knapp 20%
des Gesamtwerts. Da wird sich der eine oder andere noch wundern ...
Bei hoeherer Inflation siehts noch finsterer aus.
> Mich würde eher interessieren wie das eigentlich alles gerechnet wird,
> insbesonere
> beim Fondsparen wo jeden Monat was angelegt wird. Wer rechnet eigentlich
> für jede Einzahlung, jeden Monat den Gewinn aus?
Im Prinzip ist es nicht schwer, das als kleine Datenbankabfrage zu
formulieren. Die gesamte Einzahlungsgeschichte des Sparvertrags ist ja
gespeichert mit Datum, Betrag, Stueckzahl, Kaufkurs. Den
Verkaufs-Tageskurs hat man auch:
select s.id, s.name,
sum((f.verkaufskurs-s.kaufkurs)*s.stueckzahl)*.25 as abgsteuerbetrag
from sparplan s, fondskurse f
where s.fonds=f.wkn
and s.kaufdatum >= "1.1.2010"
and f.datum=sysdate
and s.verkaufsdatum=sysdate
group by s.id, s.name
gibt fuer alle heute aufgeloesten Sparplaene die zu bezahlende
Abgeltungssteuer aus.
Schaeuble hat das als App aufm Handy und laesst sich mit dem am Vortag
eingenommenen Betrag wecken.
Ich denke, ich werde das naechstes Jahr testen. Mein VL-Vertrag ist
dieses Jahr ausgelaufen, am 31.12. endet die Sperre. Dann werde ich
das Konto bei der Bank, die es nicht mehr gibt, abschaffen. Nach
meinen bisherigen Erfahrungen gehe ich nicht davon aus, dass sie es
richtig berechnen werden.
Wolfgang
== 8 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 12:29
Von: "Wolf Stringhammer"
"Matthias Frank" schrieb:
>> Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
>> zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?
>
> IMHO der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Todes.
Das könnte aber dazu führen, dass jemand, der bar 1 Mio. Euro erbt,
erheblich besser dasteht, als jemand, der 1 Mio. in Aktien erbt.
Ist das so?
W.
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