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* Aktien verschenken - 6 Nachrichten, 5 Autoren
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THEMA: Aktien verschenken
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== 1 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 00:00
Von: Martin Gerdes
Matthias Frank <ciba-frank-news@web.de> schrieb:
>> Im übrigen möchte ich Dich darauf hinweisen, daß Du auf meinen Vorredner
>> antwortest (und zwar heute schon zum zweiten Mal), wie an der Zahl der
>> Zitatzeichen leicht zu erkennen ist.
>Das war mir schon klar und ist ja an der Zahl der Zitatzeichen leicht zu
>erkennen.
Eben, eben, siehe oben.
Mal direkt gefragt:
Wenn Du das schon weißt, warum hast Du dann die unzutreffende
Einleitungszeile nicht weggenommen und schreibst mir Texte anderer Leute
zu?
== 2 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 01:35
Von: Matthias Frank
Am 23.11.2011 09:00, schrieb Martin Gerdes:
> Mal direkt gefragt:
>
> Wenn Du das schon weißt, warum hast Du dann die unzutreffende
> Einleitungszeile nicht weggenommen und schreibst mir Texte anderer Leute
> zu?
>
Wieso schreibe ich dir persönlich?
Im Usenet?
Und zugegeben die erste Zeile hätte ich weg nehmen können da nicht mehr
passend hab ich aber einfach vergessen (so einfach ist das).
MfG
Matthias
== 3 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 03:22
Von: Wolfgang May
Gerd Kluger <gerd.kluger@yahoo.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
> > Gerd Kluger <gerd.kluger@yahoo.de> wrote:
> >
> >> Wurden die Aktien bis zum 31.12.2008 angeschafft spielt die
> >> Abgeltungssteuer keine Rolle, wenn der Erbe die Anschaffung des
> >> Erblassers vor dem Stichtag nachweist.
> >
> > Dazu ist mein Wissensstand, dass diese Informationen bei der
> > entsprechenden Bank gespeichert ist, und bei Depotuebertraegen auch
> > uebertragen wird. Die Abgeltungssteuer wird ja sowieso ohne den
> > Verkaeufer zu fragen von der Bank abgefuehrt.
[...]
> > Gibt es Erfahrungen, ob das klappt?
>
> Ich denke es klappt problemlos wenn die Bank den Anschaffungszeitpunkt
> kennt. Aber dieser Fall interessiert dich ja nicht ;-)
nee, in dem Fall ist ja alles klar ;)
> Aus der Übertragung *keines* Anschaffungszeitpunktes daraus zu
> folgern, dass die Aktien vor dem 1.1.09 angeschafft wurden wird
> aber wohl nicht funktionieren.
Mit dem Satz bringst Du mich auf eine Idee, die die Antwort wohl
impliziert:
Da die Prozesse alle automatisiert sind, wuerde ich sogar davon ausgehen:
Beim Verkauf muss Abgeltungssteuer berechnet werden - mit irgendeinem
Kaufkurs als Basis. Den bekommt man nur, wenn er mit abgelegt ist
(abrufen aus historischen Kursdaten wuerde ja hoechstens eine Naeherung
nach Datum ergeben, falls das angegeben ist).
Ist er nicht mit abgelegt, kann nichts berechnet werden, und da
das sicher schon oft vorgekommen ist, wird das richtig umgesetzt sein ;)
Ist er abgelegt, wird auch das Kaufdatum mit abgelegt sein.
> Die alte Bank müßte schon der neuen
> mitteilen, dass das *alte* Aktien sind. Ob das standardmäßig im
> Prozeß vorgesehen ist, kann ich dir nicht sagen.
s.o. Ich habe nach obiger Ueberlegung mehr Vertrauen, dass es so
ist.
> > (an sich faende ich es erfreulich, solche Informationen z.B. im
> > Jahresdepotauszug zu sehen und ueberpruefen zu koennen)
>
> Ich sehe das auch so, dass das sinnvoll wäre.
>
> > Es waere doch sonst selbst bei Vorliegen aller Kauf- und
> > Verkaufsnachweise schwierig, nachzuweisen, dass die die geerbten
> > Aktien von Opa schon in den 1970ern angeschafft wurden, und seitdem
> > nicht verkauft und wiedergekauft wurden.
>
> Ich würde mir einfach von der alten depotführenden Bank eine Bestätigung
> schicken lassen, dass die übertragen Aktien *Altaktien* sind.
Gibt es dafuer Standardformulare? Dass waere das aussichtsreich. Sonst
wuerde ich eher vermuten, dass da garnix passiert.
Ganz andere Frage:
Wie ist es eigentlich, wenn jemand (ob nur als Erbe, oder als
"normaler" Depotbesitzer) ins Ausland zieht? Die Abgeltungssteuer
gilt doch nach Wohnsitz?
Bei genuegend einzusparender Abgeltungssteuer koennte es sich ja
dann lohnen, z.B. einen Winter ueber nach Australien zu ziehen,
das Depot an eine australische Bank zu uebertragen, dort einmal
auszuraeumen und neu anzulegen, und (vielleicht) wiederzukommen
(z.B. wenn man in Ruhestand geht, die Kinder aus dem Haus sind,
und man sowieso innerhalb D (oder EU) umziehen wollte)?
Wolfgang
== 4 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 08:42
Von: Gerd Kluger
Wolfgang May schrieb:
> Gerd Kluger <gerd.kluger@yahoo.de> wrote:
>> Aus der Übertragung *keines* Anschaffungszeitpunktes daraus zu
>> folgern, dass die Aktien vor dem 1.1.09 angeschafft wurden wird
>> aber wohl nicht funktionieren.
>
> Mit dem Satz bringst Du mich auf eine Idee, die die Antwort wohl
> impliziert:
>
> Da die Prozesse alle automatisiert sind, wuerde ich sogar davon ausgehen:
> Beim Verkauf muss Abgeltungssteuer berechnet werden - mit irgendeinem
> Kaufkurs als Basis. Den bekommt man nur, wenn er mit abgelegt ist
> (abrufen aus historischen Kursdaten wuerde ja hoechstens eine Naeherung
> nach Datum ergeben, falls das angegeben ist).
Wie gesagt, aus dem Nichtvorhandensein von Einstandskursen darauf
zu schließen, dass die Aktien *vor* dem 1.1.09 angeschafft wurden
halte ich für kein gutes Prozeßmodell. Die Aktien können sonstwoher
gekommen sein, z.B. als effektive Stücke bar über den Tresen, da wirst
Du auch keine Einstandkurse eingeben können. Trotzdem ist es dann ja
nicht im Sinne des Gesetzgebers anzunehmen, dass das Altaktien sind.
[...]
> Gibt es dafuer Standardformulare? Dass waere das aussichtsreich. Sonst
> wuerde ich eher vermuten, dass da garnix passiert.
Keine Ahnung, man kann auch so einfach bei der Bank nachfragen, am
besten schriftlich.
> Ganz andere Frage:
> Wie ist es eigentlich, wenn jemand (ob nur als Erbe, oder als
> "normaler" Depotbesitzer) ins Ausland zieht? Die Abgeltungssteuer
> gilt doch nach Wohnsitz?
Ich würde sagen, es geht darum ob Du *Steuerausländer* bist oder
nicht. Auch wenn Du im Ausland wohnst kannst Du in D beschränkt
steuerpflichtig sein und es gibt schon so manchen, der das falsch
interpretiert hat ;-)
> Bei genuegend einzusparender Abgeltungssteuer koennte es sich ja
> dann lohnen, z.B. einen Winter ueber nach Australien zu ziehen,
> das Depot an eine australische Bank zu uebertragen, dort einmal
> auszuraeumen und neu anzulegen, und (vielleicht) wiederzukommen
> (z.B. wenn man in Ruhestand geht, die Kinder aus dem Haus sind,
> und man sowieso innerhalb D (oder EU) umziehen wollte)?
Ob Abgeltungssteuer einbehalten wird oder ob die Einkünfte
steuerpflichtig sind, sind erst einmal zwei völlig unterschiedliche
Dinge. Aus dem Nichteinbehalt von Abgeltungssteuer zu schließen, dass
die Erträge nicht steuerpflichtig wären, ist jedenfalls falsch
(obwohl ich nachvollziehen kann, dass das nicht jdem Laien sofort er-
sichtlich ist, da ja alles defür getan wird, dass die Abgeltungssteuer
in allen Fällen schon an der Quelle einbehalten wird). Wenn Du Dein
Depot z.B. im Ausland bei einer Bank hast, wird diese keine deutsche
Abgeltungssteuer einbehalten (können). Trotzdem sind die Erträge
für Dich als unbeschränkt in D steuerpflichtiger natürlich zu
versteuern.
Wenn Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst bist Du hier u.U. nicht
mehr steuerpflichtig. Das ist aber alles nicht so einfach wie
schon viele Prominente leidvoll erfahren mussten.
Gruß
Gerd
== 5 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 12:38
Von: Alexander Schröder
Am 23.11.2011 09:00, schrieb Martin Gerdes:
[§ 11 Abs. 1 BewG]
> Es ist die Frage, ob diese Bewertungsmethode angesichts der
> grundsätzlich anders strukturierten Ertragsbesteuerung zu halten ist.
Der BFH hat bereits entschieden, daß sich der Steuerpflichtige wegen
einer Übermaßbesteuerung aufgrund kumulativer Belastung mit
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer nicht erfolgreich gegen die Höhe der
Erbschaftsteuer wehren kann. Die Übermaßbesteuerung müsse bei der
Einkommensteuer beseitigt werden (BFH-Urt. v. 17. 1. 2010 (II R 23/09).
Der Kläger dieses Verfahrens hat hiergegen Verfassungsbeschwerde
eingelegt (Az. des BVerfG: 1 BvR 1432/10).
Alex
== 6 von 6 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 16:00
Von: Martin Gerdes
Matthias Frank <ciba-frank-news@web.de> schrieb:
>> Mal direkt gefragt:
>> Wenn Du das schon weißt, warum hast Du dann die unzutreffende
>> Einleitungszeile nicht weggenommen und schreibst mir Texte anderer Leute
>> zu?
>Wieso schreibe ich dir persönlich?
Keine Ahnung. Was kann ich dafür, daß Du offenbar das Wort "zuschreiben"
nicht kennst?
>Und zugegeben die erste Zeile hätte ich wegnehmen können
Du hättest es sinnvollerweise SOLLEN.
Und weil Du das mehrfach nicht getan hast (aus welchen Gründen auch
immer), habe ich Dich daran erinnert, daß Du in Zukunft diesbezüglich
etwas mehr Sorgfalt walten lassen mögest.
So einfach ist das.
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