Mittwoch, 23. November 2011

de.soc.recht.steuern+buchfuehrung - 9 neue Nachrichten in 2 Themen - Übersicht

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THEMA: Aktien verschenken
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== 1 von 8 ==
Datum: Mo 21 Nov. 2011 22:03
Von: Wolfgang Jäth

Am 21.11.2011 20:30, schrieb Matthias Frank:
>
> Das 1 Jahr ergab sich wohl dadurch, dass das ein Beitrag von 2008 war, Heute
> macht das Jahr dann keinen sinn mehr, weil es kein Depot mehr gibt
> das steuerfrei ist und weniger als 1 Jahr besteht.

Es macht trotzdem noch Sinn, zumindest der Vollständigkeit halber
erwähnt zu werden, weil das einfach die seinerzeit gültige Bestimmung /war/.

Allerdings ist da die Rede von Erbschaft, nicht von Schenkung. Ic hweiß
nicht, ob das so 1:1 übertragbar ist.

Wolfgang
--

== 2 von 8 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 01:27
Von: Matthias Frank

Am 21.11.2011 23:00, schrieb Martin Gerdes:
> Matthias Frank<ciba-frank-news@web.de> schrieb:
>
>>> Am 21.11.2011 13:00, schrieb Martin Gerdes:
>
> Nö, das schrieb der nicht.
>
>>>>> 2. Ich habe noch Aktien aus der Zeit, wo die Kursgewinne steuerfrei
>>>>> sind.
>>>>> Bleibt die Steuerfreiheit der Gewinne erhalten?
>>>
>>> Du machst Gewinne mit Aktien?
>
>>> SCNR
>
> Manchmal ist es besser, man resistet.
>
> Ja, ich mache gelegentlich Gewinne mit Aktien.
>
> Im übrigen möchte ich Dich darauf hinweisen, daß Du auf meinen Vorredner
> antwortest (und zwar heute schon zum zweiten Mal), wie an der Zahl der
> Zitatzeichen leicht zu erkennen ist.

Das war mir schon klar und ist ja an der Zahl der Zitatzeichen leicht zu
erkennen. Der Vorredner ist wg. was auch immer bei mir gefiltert.

MfG
Matthias


== 3 von 8 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 06:47
Von: "Wolf Stringhammer"


"Wolfgang May" schrieb:

>> >> Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
>> >> zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?
>> >
>> > IMHO der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Todes.
>>
>> Das könnte aber dazu führen, dass jemand, der bar 1 Mio. Euro erbt,
>> erheblich besser dasteht, als jemand, der 1 Mio. in Aktien erbt.
>>
>> Ist das so?
>
> Ja.
> Haengt aber wesentlich schon damit zusammen, dass der Erblasser,
> der 1 Mio in bar hat, besser dastand, als der der 1 Mio "Wert" in
> Aktien hatte.

Ja klar, meine Frage war falsch: Mit ging es um die Frage, ob die Erb-
schaftssteuer auf die gesamten 1 Mio. anfallen, oder nur auf den um die
Abgeltungssteuer verminderten Betrag. (die Abgeltungssteuer ist ja zum
Zeitpunkt des Erbfalls noch keine Verbindlichkeit!).

W.

== 4 von 8 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 09:04
Von: Gerd Kluger

Wolf Stringhammer schrieb:
>
> "Wolfgang May" schrieb:
>
>>> >> Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
>>> >> zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt
>>> werden?
>>> >
>>> > IMHO der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Todes.
>>>
>>> Das könnte aber dazu führen, dass jemand, der bar 1 Mio. Euro erbt,
>>> erheblich besser dasteht, als jemand, der 1 Mio. in Aktien erbt.
>>>
>>> Ist das so?
>>
>> Ja.
>> Haengt aber wesentlich schon damit zusammen, dass der Erblasser,
>> der 1 Mio in bar hat, besser dastand, als der der 1 Mio "Wert" in
>> Aktien hatte.
>
> Ja klar, meine Frage war falsch: Mit ging es um die Frage, ob die Erb-
> schaftssteuer auf die gesamten 1 Mio. anfallen, oder nur auf den um die
> Abgeltungssteuer verminderten Betrag. (die Abgeltungssteuer ist ja zum
> Zeitpunkt des Erbfalls noch keine Verbindlichkeit!).

Wurden die Aktien nach dem 31.12.2008 vom Erblasser angeschafft tritt
hier tatsächlich eine Doppelbesteuerung ein.

Erbschaftsteuerrelevant ist der Kurswert zum Zeitpunkt des Todes des
Erblassers (dieser kann übrigens auch deutlich von dem Wert abweichen,
zu dem der Erbe überhaupt erst über die Aktien verfügen kann; in der
Regel dauert es ja einige Zeit, bis der Nachlaß geregelt ist).
Verkauft der Erbe dann irgendwann die Aktien, wird ganz normal
Abgeltungssteuer fällig. Im übrigen hilft es dem Erben
auch nicht, wenn der Erblasser noch über einen Verlustvortrag
(z.B. aus Altverlusten) verfügt, da diese seit Neuestem nicht
mehr vererbt werden können.

Insofern hast Du damit also Recht, dass ein Erbe von Aktienpapieren
deutlich schlechter gestellt ist, als wenn der Erblasser schnell
noch die Aktien verkauft hätte.

Wurden die Aktien bis zum 31.12.2008 angeschafft spielt die
Abgeltungssteuer keine Rolle, wenn der Erbe die Anschaffung des
Erblassers vor dem Stichtag nachweist.

Gruß
Gerd

== 5 von 8 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 10:01
Von: Wolfgang May

Gerd Kluger <gerd.kluger@yahoo.de> wrote:

> Wurden die Aktien bis zum 31.12.2008 angeschafft spielt die
> Abgeltungssteuer keine Rolle, wenn der Erbe die Anschaffung des
> Erblassers vor dem Stichtag nachweist.

Dazu ist mein Wissensstand, dass diese Informationen bei der
entsprechenden Bank gespeichert ist, und bei Depotuebertraegen auch
uebertragen wird. Die Abgeltungssteuer wird ja sowieso ohne den
Verkaeufer zu fragen von der Bank abgefuehrt.
Gibt es Erfahrungen, ob das klappt?
(an sich faende ich es erfreulich, solche Informationen z.B. im
Jahresdepotauszug zu sehen und ueberpruefen zu koennen)

Es waere doch sonst selbst bei Vorliegen aller Kauf- und
Verkaufsnachweise schwierig, nachzuweisen, dass die die geerbten
Aktien von Opa schon in den 1970ern angeschafft wurden, und seitdem
nicht verkauft und wiedergekauft wurden.

Wolfgang


== 6 von 8 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 12:29
Von: Gerd Kluger

Wolfgang May schrieb:
> Gerd Kluger <gerd.kluger@yahoo.de> wrote:
>
>> Wurden die Aktien bis zum 31.12.2008 angeschafft spielt die
>> Abgeltungssteuer keine Rolle, wenn der Erbe die Anschaffung des
>> Erblassers vor dem Stichtag nachweist.
>
> Dazu ist mein Wissensstand, dass diese Informationen bei der
> entsprechenden Bank gespeichert ist, und bei Depotuebertraegen auch
> uebertragen wird. Die Abgeltungssteuer wird ja sowieso ohne den
> Verkaeufer zu fragen von der Bank abgefuehrt.

Nun ja, die Bank geht natürlich nur nach ihrem Kenntnisstand vor.
Wenn hier fälschlicherweise Abgeltungssteuer einbehalten wurde,
weil die Bank den Anschaffungszeitpunkt nicht wußte, so kann man
das durch Abgabe der Anlage KAP bei der ESt-Erklärung korrigieren
lassen.

> Gibt es Erfahrungen, ob das klappt?

Ich denke es klappt problemlos wenn die Bank den Anschaffungszeitpunkt
kennt. Aber dieser Fall interessiert dich ja nicht ;-)
Aus der Übertragung *keines* Anschaffungszeitpunktes daraus zu
folgern, dass die Aktien vor dem 1.1.09 angeschafft wurden wird
aber wohl nicht funktionieren. Die alte Bank müßte schon der neuen
mitteilen, dass das *alte* Aktien sind. Ob das standardmäßig im
Prozeß vorgesehen ist, kann ich dir nicht sagen.

> (an sich faende ich es erfreulich, solche Informationen z.B. im
> Jahresdepotauszug zu sehen und ueberpruefen zu koennen)

Ich sehe das auch so, dass das sinnvoll wäre.

> Es waere doch sonst selbst bei Vorliegen aller Kauf- und
> Verkaufsnachweise schwierig, nachzuweisen, dass die die geerbten
> Aktien von Opa schon in den 1970ern angeschafft wurden, und seitdem
> nicht verkauft und wiedergekauft wurden.

Ich würde mir einfach von der alten depotführenden Bank eine Bestätigung
schicken lassen, dass die übertragen Aktien *Altaktien* sind.

Gruß
Gerd


== 7 von 8 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 00:00
Von: Martin Gerdes

Alexander Schröder <alexander.s@gmx.net> schrieb:

>>> Welcher Wert wird eigentlich bei der Berechnung der Erbschaftssteuer
>>> zugrundegelegt, wenn abgeltungssteuerpflichtige Aktien vererbt werden?

>Der Kurswert am Todestag des Erblassers, vereinfacht gesagt. ... (§ 11 Abs. 1 BewG)

Es ist die Frage, ob diese Bewertungsmethode angesichts der
grundsätzlich anders strukturierten Ertragsbesteuerung zu halten ist.

Der erste, dem die Abgeltungssteuer nennenswert mit Erbschaftssteuer
belegt wird, wird sich schon vor dem Finanzgericht dagegegen wehren (mit
meines Erachtens guten Aussichten).

== 8 von 8 ==
Datum: Mi 23 Nov. 2011 00:00
Von: Martin Gerdes

Matthias Frank <ciba-frank-news@web.de> schrieb:

>> Im übrigen möchte ich Dich darauf hinweisen, daß Du auf meinen Vorredner
>> antwortest (und zwar heute schon zum zweiten Mal), wie an der Zahl der
>> Zitatzeichen leicht zu erkennen ist.

>Das war mir schon klar und ist ja an der Zahl der Zitatzeichen leicht zu
>erkennen.

Eben, eben, siehe oben.

Mal direkt gefragt:

Wenn Du das schon weißt, warum hast Du dann die unzutreffende
Einleitungszeile nicht weggenommen und schreibst mir Texte anderer Leute
zu?


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THEMA: Zinseinnahmen
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== 1 von 1 ==
Datum: Di 22 Nov. 2011 12:26
Von: Kurt Guenter

Maria Bin <spamex1@web.de> schrieb:

>Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige nicht obligatorisch

Nein.

> - soll heißen, lassen Banken Geschäftsverkehr auf Privatkonten auf Dauer zu?

meine Bank tut es.


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